Hinweise der Polizei zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Verfasst: 29.12.2022, 17:50
Hinweise der Polizei zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten. Die Polizei rät daher: Lassen Sie die Finger von Böllern aus dem Ausland oder selbstgebastelten Knallern. Diese sind illegal und im schlimmsten Fall sogar tödlich.
Hier die wichtigsten Regeln der Polizei zum Jahreswechsel:
- Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
- Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer.
- Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger auf keinen Fall wieder anzünden, sondern sachgerecht entsorgen.
- Beachten Sie auch eventuell bestehende örtliche Verbote und Einschränkungen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108768/5404676
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