Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V112 3,3 MW im Windpark Miltzow
Verfasst: 27.12.2022, 09:30
Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V112 3,3 MW im Windpark Miltzow
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Nr.B 448 | 27.12.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 05.06.2014, in der mit Eingang am 13.08.2015 ergänzten Fassung und in der mit Eingang am 05.11.2021 ergänzten Fassung, die Fa. Altenhagen Wind GmbH & Co. KG mit Sitz in 18519 Sundhagen OT Behnkendorf, Am Mühlbach 9 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V112 mit einer Nennleistung von je 3,3 MW und mit einer Gesamtbauhöhe von jeweils 175 m am Standort Gemarkung Reinkenhagen, Flur 1, Flurstücke 165/5, 65/5, 113/3 gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.Nr.B 448 | 27.12.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Das Vorhaben wurde am 04.07.2022 im Amtlichen Anzeiger Nr. 27 (AmtsBl. M-V/AAz. 2022 S. 332) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Der für das o. g. Verfahren anberaumte Erörterungstermin wurde am 01.11.2022 im Amtlichen Anzeiger (AmtsBl. M-V/AAz. 2022 S. 495) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern (Nr. B 436) und auf dem UVP-Portal des Landes M-V abgesagt.
Anstelle des Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG wird aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 02.01.2023 bis 16.01.2023 durchgeführt.
Die Einwender haben bis zum 16.01.2023 die Gelegenheit sich nochmals zu ihren vorgebrachten Einwendungen zu äußern. Zu diesem Zweck werden sie von der Genehmigungsbehörde mit den notwendigen Unterlagen extra angeschrieben. Einwender, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das Vorbringen neuer Einwendungen ist hiermit ausgeschlossen.
Die Konsultationsunterlagen sind auf dem zentralen Internetportal UVP Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder, Bundesland M-V unter dem Register Erörterungstermin ab dem 02.01.2023 zugänglich.
Link: https://www.uvp-verbund.de
Zusätzlich besteht das Angebot zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund
Montag 07.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 07.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag 07.00 – 15.30 Uhr
Freitag 07.00 – 14.00 Uhr
Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.