Todesfall in JVA Neubrandenburg
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Neubrandenburg wurden von der Anstalt informiert. Eine Obduktion wurde angeordnet. Nach bisherigen Erkenntnissen liegen keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulen oder Suizid vor. Der jetzt verstorbene Mann war zu zehn Monaten Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung verurteilt.