Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) im Windeignungsgebiet Nr. 07/21 „Questin“ (WKA Questin IV), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 05.12.2022
Nr.B 62/22 | 05.12.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die WIND-projekt GmbH & Co. 33. Betriebs-KG (Sitz: Seestraße 71a, 18211 Börgerende) erhielt mit Datum vom 28.10.2022 die Genehmigung für oben genanntes VorhabenNr.B 62/22 | 05.12.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
(Gez.: 25/22).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der WIND-projekt GmbH & Co. 33. Betriebs-KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Nordex N-163/6.X TCS mit Serrations mit einer Nabenhöhe von 164,0 m, einem Rotordurchmesser von 163,0 m und einer Nennleistung von 6,8 MW an nachfolgend genanntem Standort
23936 Upahl, Gemarkung Sievershagen
Bezeichnung: WKA4
Flur: 1
Flurstück: 60
mit den Standortkoordinaten[1]: Rechtswert 33246717; Hochwert 5970850
erteilt. - Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb nach Nr. A.1. dieses Bescheides (d.B.) erlischt, wenn nicht bis zum Oktober 2025 mit dem bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage begonnen wurde.
- Die seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg bestätigte Ausnahmegenehmigung gemäß § 20 Abs. 3 NatSchAG M-V für die Beseitigung einer Strauchhecke (150 m2 BHF) und die erheblichen mittelbaren Beeinträchtigungen der geschützten Biotope (Biotoptypen: 1.017 m2 BHS, 473 m2 SE/VHS) innerhalb der Wirkzone I der WKA wird erteilt.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 06.12.2022 bis einschließlich 19.12.2022 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 588 66 512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Questin IV“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.