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Regelungen für den Schulbetrieb für das Schuljahr 2022/2023

Verfasst: 07.10.2022, 14:04
von Maik Thomaß

Regelungen für den Schulbetrieb für das Schuljahr 2022/2023

Schwerin - Auch nach den Sommerferien bleibt es bei der Gliederung der Schul-Corona-Verordnung in Basismaßnahmen, „Hotspotregeln“ und sonstige Regelungen. Änderungen werden nur erfolgen, sofern diese aus epidemiologischen Gründen notwendig und aus infektionsrechtlichen Gründen möglich sind. Das Bildungsministerium hat sich nach eingehender Beratung mit dem Bildungsrat und der Expertengruppe Hort/KiTa/Schule dazu entschieden, nach den Sommerferien auf eine Schutzphase, wie sie aus dem vergangenen Jahr bekannt ist, zu verzichten.

In den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gelten weiterhin die Hygieneregeln. Grundlage ist ein entsprechender Hygieneplan.
Viele Schüler heben im Unterricht ihre Hände. Foto: Fotolia/Robert KneschkeDetails anzeigen
Basismaßnahmen und Hotspot-Regeln

Kein „Hotspot“

Sollten für eine Schule keine Hotspotregelungen greifen, bleibt alles wie gewohnt.

Das heißt:
  • keine Maskenpflicht
  • anlassbezogene Testpflicht
  • keine definierten Gruppen
  • keine Reiserückkehrerbescheinigung.
„Hotspot“

Sollte eine Schule Hotspot-Regeln unterfallen, werden die Schulen darüber gesondert informiert.

In diesem Fall gelten folgende Regelungen:
  • Maskenpflicht in der Schule (nicht am Platz)
  • 2-mal wöchentliche anlasslose Testung
  • Schülerausweis und Schulfahrtticket als Testnachweis außerhalb der Schule
  • keine definierten Gruppen
  • keine Reiserückkehrerbescheinigung.