Grundsteuerreform: Verlängerung der Abgabefrist nur bundeseinheitlich möglich
Verfasst: 06.10.2022, 16:10
Grundsteuerreform: Verlängerung der Abgabefrist nur bundeseinheitlich möglich
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen wurde zusammen mit dem Bundesfinanzministerium bundesweit auf den 31. Oktober 2022 festgelegt, um eine verfassungskonforme Erhebung der Grundsteuer als wichtige Kommunalsteuer ab dem Jahr 2025 gewährleisten zu können. Die Finanzämter müssen die riesige Anzahl der Erklärungen rechtzeitig bearbeiten, um den Kommunen ausreichend Zeit für die Festlegung der Hebesätze und die Aufstellung der Haushaltspläne einzuräumen. Nur so ist die für die Steuerpflichtigen wichtige Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform insgesamt zu gewährleisten.