Rede der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, zur Gesetzesänderung zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Aktuell leben etwa 250.000 junge Menschen in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Dort – endlich – finden sie das, was sie in ihren Herkunftsfamilien vermissen mussten: Sicherheit, Geborgenheit, Orientierung und das Zutrauen in ihre eigenen Stärken – dass sie eines nahen Tages auf eigenen Beinen stehen können.
Für diese Kinder, die zu ihrem Schutz aus ihren Herkunftsfamilien herausgenommen werden mussten, hat der Staat eine ganz besondere Verantwortung. Für Tom zum Beispiel, ein 16-Jähriger, der in einer betreuten WG lebt und nach der zehnten Klasse eine Ausbildung bei einem Anlagenbauer beginnen möchte. Er hat keine Familie, die ihn finanziell unterstützen könnte. Darum möchte er sparen, um die WG mit 18 verlassen zu können, um sich eine eigene Wohnung suchen zu können. Aber heute muss Tom 25 Prozent seines Einstiegsgehalts an das Jugendamt abgeben und die eigene Unterbringung mitbezahlen, während seine Freunde über ihr Einkommen frei verfügen können.
Wir wollen Tom und all die anderen Minderjährigen, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen leben, finanziell entlasten. Genau das machen wir mit diesem Gesetz, das die Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe abschafft, so der offizielle, korrekte Terminus.
Heute geht es im Kern deshalb um drei Dinge: Erstens: Kinder und Jugendliche können künftig ihr Einkommen komplett behalten. Zweitens: Wer alleinerziehend ist und mit seinem Kind in einer Wohngruppe betreut wird, muss nicht noch 25 Prozent an das Jugendamt abgeben. Drittens: Auch die Lebens- und Ehepartner/-innen werden nicht mehr an der Kostenheranziehung beteiligt. – All das macht einen entscheidenden Unterschied im Leben der Betroffenen.