Rechtsreferendariat soll in MV in Teilzeit möglich werden
Derzeit ist aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben das Rechtsreferendariat nur in Vollzeit möglich. Sonderurlaub kann bislang eingeschränkt zum Beispiel bei notwendiger Betreuung erkrankter Kinder gewährt werden. Durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und weiterer Vorschriften vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154, 2172) wird ein neuer § 5b Absatz 6 Deutsches Richtergesetz (DRiG) eingeführt. Danach ist ab dem 1. Januar 2023 auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu ermöglichen. Diese Vorgaben sind in Landesrecht umzusetzen.
Ministerin Bernhardt: „Der Entwurf für ein angepasstes Juristenausbildungsgesetz berücksichtigt auch eine Angleichung des Umfangs des universitären Schwerpunktbereichsstudiums sowie der zugehörigen Prüfungsleistungen. So wollen wir bundesweit möglichst einheitliche Bedingungen schaffen. Das wurde zwischen den Justizministerinnen und Justizministern vereinbart. Im Übrigen enthält der Entwurf sprachliche Änderungen, vor allem zur Gleichstellung von Frauen und Männern.“
Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugestellt. Zurzeit leisten in Mecklenburg-Vorpommern rund 260 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst zur Zweiten juristischen Staatsprüfung ab. Bis Anfang November 2022 können sich bundesweit Frauen und Männer für die Einstellung am 1. Dezember 2022 bewerben.