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Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Sehlsdorf (WKA Sehlsdorf II)

Verfasst: 29.08.2022, 06:51
von Maik Thomaß

Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Sehlsdorf (WKA Sehlsdorf II), Bekanntmachung Online-Konsultation

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 29. August 2022

Nr.B 36/22 | 29.08.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die WKN Windpark Neu Benthen GmbH & Co. KG (Otto-Hahn-Straße 12-16, 25813 Husum) plant die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen auf Flächen der Stadt Goldberg, Gemarkung Grambow, Flur 2, Flurstücke 262, 268 und 273. Geplant sind drei Anlagen vom Typ Siemens Gamesa SG170 mit einer Nennleistung von 6.2 MW und einer Gesamthöhe von 250 m.



Anstelle des eines Erörterungstermins wird aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 5. September 2022 bis einschließlich 26. September 2022 durchgeführt.

Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die zu behandelnden Informationen ab dem 1. September 2022 über

die Internetseite des StALU WM (http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/)

sowie über

das UVP Portal M-V (http://www.uvp-verbund.de/mv) unter dem Suchbegriff „WKA Sehlsdorf II“ zugänglich gemacht.

Die Antragstellerin und diejenigen, die gültige Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU WM weist darauf hin, dass auch der E-Mail-SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU WM geprüft werden sollte. Die persönliche Benachrichtigung enthält Informationen zur individuellen Einwendernummer, zum Einwendungskatalog sowie zum konkreten Procedere.

Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Einwendung gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 21. September 2022 schriftlich beim StALU WM (Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg; Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft; Bleicherufer 13; 19053 Schwerin) oder per E-Mail ( StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de ) unter dem Betreff: „Einwendung WKA Sehlsdorf II“ mittels eines beigefügten unterschriebenen Dokuments (z.B. als PDF) zu erläutern.

Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Äußerungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Online-Konsultation eröffnen keine neuen, zusätzlichen Einwendungsmöglichkeiten. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt.

Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.