Planänderungsbeschluss zur Ortsumgehung Mirow-Süd wird ausgelegt

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37637
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Planänderungsbeschluss zur Ortsumgehung Mirow-Süd wird ausgelegt

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Planänderungsbeschluss zur Ortsumgehung Mirow-Süd wird ausgelegt

Mirow - Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der Ortsumgehung Mirow-Süd im Zuge der Bundesstraße 198 können ab dem 29. August 2022 bis einschließlich 12. September 2022 die festgestellten Planänderungen öffentlich eingesehen werden. Die Planänderung wurde nach der Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses für dieses Vorhaben im Jahr 2015 auf Grund damaliger Verfahrensmängel notwendig. Bei der Gelegenheit der Nachbesserung der Verfahrensmängel hat das Vorhaben einige Optimierungen und Ergänzungen erfahren. Zuletzt wurde auf Grund des Klimaschutzgesetzes im vergangenen Jahr noch eine dann schon dritte Plananpassung erforderlich.

Die Ortsumgehung mit dem Abschnitt Mirow-Süd bildet gemeinsam mit dem Abschnitt Mirow-West die Ortsumgehung Mirow. Diese Umfahrung soll den die Ortslage Mirow erheblich belastenden Durchgangs- und Schwerlastverkehr um Mirow herumführen und die Verkehrssicherheit erhöhen. Das jetzt mit Planfeststellung zugelassene Bauvorhaben umfasst den Neubau der Bundesstraße 198 Ortsumgehung (OU) von Mirow, Abschnitt Süd, sowie den zugehörigen Kompensationsausgleich. Der Neubau dieses Abschnittes der Ortsumgehung beginnt südlich von Mirow in der Gemarkung Starsow an der Landesstraße 25, verläuft in Richtung Osten im Bereich der Starsowniederung, quert die Müritz-Havel-Wasser-Straße mit einem Bauwerk im Bereich Hohe Brücke und verläuft weiter in Richtung Osten mit höhengleicher Kreuzung der Kreisstraße MSE K 20, um von dort in Richtung Nordosten abzuschwenken bis zur Wiederanbindung an die B 198 in den Bestand im Bereich der Gemarkungen Mirow/Peetsch.

Die das Vorhaben ausgleichenden Kompensationsmaßnahmen sind sowohl in Trassennähe als auch innerhalb desselben Naturraums etwas weiter entfernt zum Eingriff geplant.

Das mit der Planung der Ortsumgehung befasste Straßenbauamt Neustrelitz hat beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr den Antrag auf Planfeststellung gestellt. Nach Durchführung eines umfangreichen Anhörungsverfahrens und der Planfeststellung, die mit dem Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss als Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens schließt, liegen ab Montag, 29. August 2022, bis Montag, 12. September 2022, im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte in Mirow sowohl der Planfeststellungsbeschluss als auch die planfestgestellten Unterlagen zur Einsicht aus. Zudem können die Unterlagen auf der Internetseite des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, der Seite der Stadt Waren und im UVP-Portal eingesehen werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.

Informationen zum Planfeststellungsverfahren sind unter Planfeststellungsbeschlüsse - LS M-V (strassen-mv.de) zu finden.
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „MSE 2022“