Justiz in MV feiert 30-jähriges Jubiläum mit Aktionswoche
Verfasst: 17.07.2022, 13:18
Justiz in MV feiert 30-jähriges Jubiläum mit Aktionswoche
Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Vor 30 Jahren ist in Mecklenburg-Vorpommern die Justiz wie wir sie heute kennen, errichtet worden. Die Justiz der einstigen DDR war damit endgültig überwunden. An ihre Stelle trat die unabhängige Säule unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Neue Gerichtsbarkeiten wurden errichtet, die Staatsanwaltschaften und der Justizvollzug wurden neu strukturiert. Die engagierten Aufbauhelferinnen und –helfer von einst verdienen heute noch immer unseren Respekt. Die nunmehr 30 Jahre alte Justiz, und da sind wir uns hier im Land einig, bleibt bürgernah und zukunftsgerichtet. Wir packen die großen Herausforderungen wie Digitalisierung und Nachwuchsgewinnung mit Nachdruck an.“
Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, Kai-Uwe Theede: „Die Einrichtung der ordentlichen Gerichtsbarkeit vor 30 Jahren stellt einen entscheidenden Schritt auf dem Weg der Verwirklichung demokratischer Grundwerte in Mecklenburg-Vorpommern dar. Seitdem leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Gerichten im wahrsten Sinne des Wortes als Staatsdiener tagtäglich ihren Dienst nicht nur zur Verwirklichung der Rechte des Einzelnen, sondern gerade auch zum Erhalt und zur Stärkung unserer auf Freiheit und Vielfalt ausgelegten Gesellschaft. In einer sich dramatisch ändernden Welt muss es aber Aufgabe aller sein, die Unabhängigkeit der Justiz einerseits und ihre hinreichende Ausstattung andererseits sicherzustellen, damit die Gerichte auch in Zukunft ihrer so wichtigen Aufgabe nachkommen können.“
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Eckhard Corsmeyer erinnert an den Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die es zu DDR-Zeiten nicht gab: „Eine unabhängige Gerichtsbarkeit, die jederzeit gewährleistet, dass rechtswidrige staatliche Entscheidungen überprüft und aufgehoben werden können, ist für Gewaltenteilung, Demokratie und Rechtsstaat unverzichtbar.“
Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Begehungsweisen und Erscheinungsformen der Kriminalität haben sich in den letzten dreißig Jahren deutlich verändert. Die Staatsanwaltschaften treten den neuen Kriminalitätsfeldern in enger Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden entschlossen entgegen. Dazu gehören nicht nur die sogenannte Cyberkriminalität und die organisierte Kriminalität. Auch die sexuelle Ausbeutung von Kindern und die mit dem Anstieg von Hassbotschaften im Internet verbundenen Angriffe auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung gehören zu den Bereichen, in denen die Strafverfolgung sowohl Verantwortliche zur Rechenschaft zieht als auch zugleich den Rechtsstaat schützt und das Vertrauen der Bevölkerung in ihn sichert. Deshalb ist es unabdingbar, auch weiterhin in eine angemessene Personalausstattung der Justiz zu investieren.“
Der Präsident des Landessozialgerichts M-V, Axel Wagner: „30 Jahre unabhängige Sozialgerichtsbarkeit in M-V bedeutet 30 Jahre effektiver Rechtsschutz auch gegen alle Verwaltungsakte von Sozialleistungsträgern. Standen in den Anfangsjahren vor allem Streitigkeiten im Bereich der Arbeitslosen- und Rentenversicherung im Vordergrund, wurde die Sozialgerichtsbarkeit ab 2005 im Zuge der sogenannten Hartz-Reformen von einer Klagewelle im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende geradezu überrollt. Aber auch diese Herausforderung haben die Sozialgerichte gemeistert wie zuletzt auch die vielfältigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Jederzeit war und ist effektiver Rechtsschutz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Dafür danke ich allen Verantwortlichen.“
Die Präsidentin des Finanzgerichts, Mecklenburg-Vorpommern, Gabriele Janke: „Die Steuergesetze gewähren den staatlichen Stellen weitreichende Einblicke in die beruflichen, wirtschaftlichen und privaten Angelegenheiten der Steuerpflichtigen. Die im Gemeinwohlinteresse unabdingbare Festsetzung und Erhebung von Steuern muss daher transparent und überprüfbar sein. Dabei kann die Bedeutung einer unabhängigen Finanzgerichtsbarkeit nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hat sich seit 30 Jahren als Garant eines effizienten Rechtsschutzes in Steuer- und Zollangelegenheiten sowie in Kindergeldsachen erwiesen.“
Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Alfried Kampen: „Bis Ende der 1990er Jahre sah sich die Arbeitsgerichtsbarkeit in Anbetracht der sehr hohen Fallzahlen vor große Herausforderungen gestellt. Dank der hohen Einsatzbereitschaft aller Beschäftigten der Arbeitsgerichte sowie des Landesarbeitsgerichts ist es gelungen, für die Rechtssuchenden sowohl in zeitlicher, als auch in inhaltlicher Hinsicht eine dem Rechtsfrieden dienende Bearbeitung zu gewährleisten. Für die Zukunft ist für mich entscheidend, den guten Qualitätsstandard trotz der bestehenden und erheblichen Altersstrukturprobleme zu sichern.“