Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen Vestas V112 3,3 MW im WP Miltzow/Reinkenhagen
Verfasst: 04.07.2022, 05:45
Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen Vestas V112 3,3 MW im WP Miltzow/Reinkenhagen
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Nr.B 423 | 04.07.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Eingang vom 16.06.2014, in der mit Eingang am 13.08.2015 geänderten Fassung und in der mit Eingang am 05.11.2021 ergänzten Fassung die Fa. Altenhagen Wind GmbH & Co. KG mit Sitz in 18519 Sundhagen OT Behnkendorf, Am Mühlbach 9, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V112 mit je 3,3 MW und mit jeweils einer Gesamtbauhöhe von 175 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG, neugefasst durch Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.Nr.B 423 | 04.07.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Die Standorte der beantragten Anlagen befinden sich in dem gemäß der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sundhagen ausgewiesenen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Windenergie, zwischen den Ortschaften Hildebrandshagen und Reinkenhagen, in der Gemeinde Sundhagen, Gemarkung Reinkenhagen, Flur 1, Flurstücke 165/5, 65/5, 113/3 (Bau) sowie 165/7, 63/9, 119/4, 113/4, 119/3, 119/1, 117/1, 113/1 und 113/5 (Rotorüberflug). Im Sinne von Programmsatz 6.5 (8) der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP) handelt es sich hierbei um ein von der planerischen Öffnungsklausel erfasstes Altgebiet.
Die Inbetriebnahme soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Genehmigungserteilung erfolgen.
Das Vorhaben ist gemäß § 4 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 1.6.2V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) genehmigungsbedürftig.
Für das Vorhaben wurde gem. § 7 Abs. 3 i. V. m. Anlage 1 Nr. 1.6.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl.I S.94), in der zurzeit gültigen Fassung, eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Für die Windfarm wurde bislang noch keine UVP durchgeführt.
Es wurde ein UVP-Bericht für das Vorhaben und für weitere vier parallel beantragte Vorhaben mit insgesamt sieben Windenergieanlagen vorgelegt.
Das Genehmigungsverfahren mit UVP wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 10 BImSchG weitergeführt.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG i. V. m. §§ 8 bis 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlicher Anzeiger – Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 4 bis 4 e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogenen Dokumente:
Anlage Nr. / Titel
2. UVP-Bericht – Schmal + Ratzbor Ingenieurbüro für Umweltplanung
14. Immissionsschutz: Allgemeine Informationen zur Umweltverträglichkeit von Vestas-WEA
14. Immissionsschutz: Schattenabschaltmodul
14. Immissionsschutz: Anmerkung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung
15. Angaben zum Abfall
16. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
20. Landschaftspflegerischer Begleitplan – Ingenieurbüro Kriese
21. Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (sAP) - Ingenieurbüro Kriese
21. Kartierbericht – natur & meer
21. Endbericht Zug- und Rastvogelkartierung – natur & meer
22. Gutachten zu Risiken durch Bauteilversagen an WEA für den Standort Miltzow – Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG
24. Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von einer WEA am Standort Miltzow, Rev. 01, Rev. 0 – I17-Wind GmbH & Co. KG
24. Berechnung der Schattenwurfdauer für die Errichtung und den Betrieb von einer WEA am Standort Miltzow, Rev. 01 - I17-Wind GmbH & Co. KG
29. Produktinformation zum BNK-System – Deutsche Windtechnik
Entsprechend §§ 8 - 10 9. BImSchV i. V. m. § 20 UVPG sind die Inhalte dieser Bekanntmachung und der auszulegenden Unterlagen (Antragsunterlagen, UVP-Bericht, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bzw. relevante Behördenstellungnahmen) vom 11.07.2022 bis einschließlich 10.08.2022 auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V zugänglich. Eine detaillierte Auflistung dieser Unterlagen findet sich ebenda.
Link: https://www.uvp-verbund.de
Es besteht das Angebot zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund
Montag 07:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 07:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 07:00 – 15:30 Uhr
Freitag 07:00 – 14:00 Uhr
Zusätzlich können die Unterlagen wie folgt eingesehen werden:
Amt Miltzow-OT Miltzow
Bahnhofsallee 8a, DG, Zi. 36
18519 Sundhagen
Mo., Mi von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Di. von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
Do. von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 15.30 Uhr
Fr. von 8.00 – 11.00 Uhr
Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 11.07.2022 bis einschließlich 12.09.2022 im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18, 18439 Stralsund
und im Amt Miltzow unter v. g. Anschrift oder unter Verwendung der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, erhoben werden.
Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.
Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben voraussichtlich,
am 09.11.2022 ab 9.30 Uhr
und falls erforderlich an den Folgetagen im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund
in öffentlicher Sitzung erörtert.
Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.