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Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (Gischow III), Bekanntmachung des Vorhabens

Verfasst: 27.06.2022, 16:00
von Maik Thomaß

Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (Gischow III), Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 27. Juni 2022

Nr.B 29/22 | 27.06.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Erneuerbare Energie Mecklenburg GmbH & Co. KG (Leibnitzplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage im Windeignungsgebiet 36/21 „Gischow“ in der Gemarkung Lutheran, Flur 3, Flurstück 7/2. Geplant ist eine Anlage vom Typ Vestas V162 mit einer Nennleistung von 5,6 MW und einer Gesamthöhe von 250 m.



Die Anlage soll voraussichtlich im 2. Quartal 2022 in Betrieb genommen werden.



Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).



Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).



Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.



Das Vorhaben unterliegt gemäß § 9 UVPG der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.



Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind Fachgutachten Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz und UVP-Bericht) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:



Landkreis Ludwigslust-Parchim – Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz
Landkreis Ludwigslust-Parchim – Fachdienst Straßen und Tiefbau
Landkreis Ludwigslust-Parchim – Fachdienst Wasser und Boden
Gemeinde für gemeindliches Einvernehmen – Stadt Lübz
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Straßenbauamt Schwerin
Landesforst M-V – Forstamt Karbow
Wasser- und Bodenverband „Mittlere Elde“
NABU M-V
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Ministerium für Inneres und Europa M-V
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V (Luftfahrtbehörde)
50Hertz Transmission GmbH



Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 5. Juli 2022 bis einschließlich 4. August 2022 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr



Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.



Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.



Darüber hinaus erfolgt die Auslegung im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Gischow III“



https://www.uvp-verbund.de/portal/



Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 5. Juli 2022 bis einschließlich 5. September 2022 schriftlich bei der o. g. Behörde oder per E-Mail an:



StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de



unter dem Betreff: „Einwendung WKA Gischow III“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.



Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.



Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.



Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.



Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation erfolgen die Bekanntmachungen über die Bestimmung eines Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG sowie über dessen Durchführung gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 9. BImSchV und dessen Gestaltung zu einem späteren Zeitpunkt im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM.



Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.