Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA Grevesmühlen II), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Verfasst: 27.06.2022, 15:59
Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA Grevesmühlen II), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 27.06.2022
Nr.B 30/22 | 27.06.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die WIND-projekt GmbH & Co. 41. Betriebs-KG (Sitz: Seestraße 71a, 18211 Börgerende) erhielt mit Datum vom 3. Mai 2022 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 12/22).Nr.B 30/22 | 27.06.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
1.
Auf Antrag der
WIND-projekt GmbH & Co. 41. Betriebs-KG
Seestraße 71a
18211 Börgerende
vom 1. Dezember 2020, geändert mit Antrag vom 30. September 2021 ergeht, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von zwei Wind-kraftanlagen (WKA).
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb von zwei WKA des Typs Nordex N163/6.X mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m und einer Nennleistung von 6,8 MW an nachfolgend genannten Standorten:
23948 Rolofshagen,
Gemarkung Rolofshagen
Bezeichnung: WKA 3
Flur: 1
Flurstücke: 115/7
Rechtswert: 33248419
Hochwert: 5978627
Bezeichnung: WKA 4
Flur: 1
Flurstücke: 108/1
Rechtswert: 33249079
Hochwert: 5978774
2.
Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb nach Nr. A.1. dieses Bescheides (d.B.) erlischt, wenn nicht bis zum 3. Mai 2025 mit dem bestimmungsgemäßen Betrieb begonnen wurde.
3.
Die seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg bestätigte Ausnahmegenehmigung gemäß § 20 Abs. 3 NatSchAG für die Eingriffe in zwei Gehölzbiotope (50 m2 Feldgehölz aus überwiegend heimischen Bauarten (BFX) u. 60 m2 Baumhecke (BHB) und die erheblichen mittelbaren Beeinträchtigungen der geschützten Biotope (Biotoptypen: 6.043 m2 Erlen-Eschenwald (WNE), 1.837 m2 standorttypischer Gehölzsaum am nährstoffreichen Stillgewässer (SE/VSX)) innerhalb der Wirkzone I der beiden WKA wird erteilt.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 28.06.2022 bis einschließlich 12.07.2022 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Die Terminabsprache soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Grevesmühlen II“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.