Backhaus: Mutmaßlicher Lebensmittelbetrug muss aufgeklärt werden
Verfasst: 24.06.2022, 08:40
Backhaus: Mutmaßlicher Lebensmittelbetrug muss aufgeklärt werden
„Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ein in unserem Land wirtschaftendes Unternehmen, hat die oberste Kontrollbehörde das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des zuständigen Landkreises aufgefordert, amtliche Verdachtsproben in dem Betrieb zu nehmen. Diese Proben werden anschließend im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock auf Separatorenfleisch untersucht. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass der Betrieb aus der Lebensmittebranche gegen Kennzeichnungspflichten verstoßen hat, wird das entsprechen geahndet werden“, erklärt Minister Backhaus und ergänzt:
„Es ist für Verbraucher wichtig, dass sie sich auf die Kennzeichnung ihrer Lebensmittel verlassen können. Das ist auch mir wichtig. Erst in der vergangenen Woche habe ich bei der Vorstellung des „Verbraucherfokus“ im LALLF ausführlich zu dem Thema Stellung genommen. Es ist aber wichtig zu verstehen, dass sogenanntes Separatorenfleisch keine verbotene Zutat ist. Es darf durchaus zum Beispiel in Wurstprodukten verwendet werden. Dies muss aber zwingend auf der Verpackung angezeigt werden. Transparenz und Ehrlichkeit ist, was Verbraucherinnen und Verbraucher zu Recht erwarten. Darum ist es mir wichtig, dass den Vorwürfen schnell auf den Grund gegangen wird.“