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Unverkaufte und genussfähige Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen abgeben
Verfasst: 17.06.2022, 15:56
von Maik Thomaß
Unverkaufte und genussfähige Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen abgeben
Schwerin - „Für Tafeln, Suppenküchen und anderen gemeinnützigen Hilfsorganisationen ist die Verbraucherschutzminister-konferenz in Weimar zum Meilenstein geworden. Denn wir haben uns auf einen Weg verständigt, damit einwandfreie Lebensmittel, etwa aus dem Einzelhandel, nicht mehr in den Abfall gegeben und damit verschwendet werden. Aus Sicht der Verbraucherschutzministerkonferenz sollte unter anderem eine unentgeltliche Überlassungspflicht von Einzelhandelsunternehmen, etwa gegenüber gemeinnützigen Organisationen, bezüglich unverkaufter Lebensmittel, die genussfähig und lebensmittelhygienisch einwandfrei sind, aber nicht mehr Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Verkauf angeboten werden sollen, verpflichtend eingeführt werden. Für Lebensmittelmärkte mit einer Verkaufsfläche ab 400 Quadratmetern ist dies beispielsweise in Frankreich bereits seit dem 11. Februar 2016 Gesetz. Diese Überlassungspflicht sollte durch den Auf- bzw. Ausbau der Verteilungsstrukturen begleitet werden, um die großen logistischen Herausforderungen für die verteilenden Organisationen besser zu bewältigen. Ich freue mich, dass dieser Beschlussvorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern angenommen wurde und nun die Bitte an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ergeht, dieses Thema anzuschieben. Allein die Untersuchung des Thünen-Instituts, wonach jährlich rund 500.000 Tonnen Lebensmittel vom Einzelhandel als Abfall aussortiert werden, zeigt die Bedeutsamkeit für ein Gegensteuern“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt nach der Verbraucherschutzministerkonferenz.
„Der aktuelle Koalitionsvertrag der Regierungsparteien auf Bundesebene sieht bereits vor, Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch voranzubringen und haftungsrechtliche Fragen klären sowie steuerrechtliche Erleichterungen für Spenden ermöglichen zu wollen. Daran knüpfen wir an. Der womöglich gangbarste und damit richtige Weg ist es aus meiner Sicht, direkt an der Entsorgungspolitik der Geschäfte anzusetzen und – ähnlich wie es in Frankreich oder Tschechien bereits umgesetzt wird – eine Verpflichtung zur Abgabe abgelaufener Lebensmittel an karitative Einrichtungen einzuführen. Der damit verbundene Eingriff in die Eigentumsgarantie des Artikels 14 des Grundgesetzes ist als verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung rechtfertigbar“, erklärt Ministerin Bernhardt in Weimar.