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Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA Questin II), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Verfasst: 30.05.2022, 10:43
von Maik Thomaß

Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA Questin II), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 30.05.2022

Nr.B 27/22 | 30.05.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG (Sitz: Alte Dorfstraße 1, 18246 Steinhagen) erhielt mit Datum vom 31. März 2022 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 07/22).



Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:



1.

Auf Antrag der



MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG

Alte Dorfstraße 1

18246 Steinhagen



vom 20. Juni 2018, geändert mit Antrag vom 18. November 2021 ergeht, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer WKA.



Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb einer WKA des Typs GE 158-5.5 mit einer Nabenhöhe von 161 m und einer Nennleistung von 5.5 MW an nachfolgend genanntem Standort:



23936 Büttlingen, Gemarkung Büttlingen
Bezeichnung: WKA 1
Flur: 1
Flurstück: 48
Rechtswert: 33247120
Hochwert: 5971344
2.

Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb nach Nr. A 1 dieses Bescheides erlischt, wenn nicht bis zum 31. März 2025 mit dem bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage begonnen worden ist.



3.

Die seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg bestätigte Ausnahmegenehmigung gemäß § 20 Abs. 3 NatSchAG M-V wird erteilt.



Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.



Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 31.05.2022 bis einschließlich 14.06.2022 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.



Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Die Terminabsprache soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.



Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.



Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg unter dem Suchbegriff „WKA Questin II“.



http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen



Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.



Rechtsbehelfsbelehrung:



Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.