Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen eno160-6.0 MW im WP Franzburg

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen eno160-6.0 MW im WP Franzburg

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Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen eno160-6.0 MW im WP Franzburg

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 414 | 23.05.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 02.08.2021, in der mit Eingang am 20.12.2021 ergänzten Fassung, die Fa. eno energy GmbH mit Sitz in 18230 Ostseebad Rerik, Straße am Zeltplatz 7 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen des Typs eno 160-6.0 (6,0 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von 245 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Vorhaben wurde am 31.01.2022 im Amtlichen Anzeiger Nr. 5 (AmtsBl. M-V/AAz. 2022 S. 52) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 07.04.2022 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 12 Absatz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, bekannt:

Der mit den o. g. öffentlichen Bekanntmachung vom 31.01.2022 anberaumte Erörterungstermin

für den 22.06.2022 wird verlegt.

Ein neuer Erörterungstermin wird rechtzeitig öffentlich bekanntgegeben.
Redaktion Maik Thomaß
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