Errichtung und Betrieb von 7 Windenergieanlagen des Typs Nordex N149 im Windpark Papenhagen
Verfasst: 16.05.2022, 08:53
Errichtung und Betrieb von 7 Windenergieanlagen des Typs Nordex N149 im Windpark Papenhagen
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Nr.B 412 | 16.05.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 30.10.2019 die Fa. innogy Windpark Papenhagen GmbH & Co. KG mit Sitz in 30163 Hannover, Lister Straße 10, mit Anzeige vom 13.11.2020 nunmehr die Fa. RWE Windpark Papenhagen GmbH & Co. KG am gleichen Ort, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen des Typs Nordex N149 (je 4,5 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von jeweils 238,9 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.Nr.B 412 | 16.05.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Das Vorhaben wurde am 27.12.2021 im Amtlichen Anzeiger Nr. 55 (AmtsBl. M-V/AAz. 2021 S. 691) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 02.03.2022 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 12 Absatz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, bekannt:
Der mit der o. g. öffentlichen Bekanntmachung vom 27.12.2021 anberaumte Erörterungstermin
für den 14.06.2022
wird unter Verweis auf die derzeitige COVID-19-Pandemie und die hierzu gültigen Basisschutzmaßnahmen des Bundes sowie die hohen 7-Tage-Inzidenz Neuinfektionen
abgesagt.
Der Termin für die Durchführung einer Online-Konsultation gem. § 5 PlanSiG wird schnellstmöglich bekannt gegeben. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.