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Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Ventschow

Verfasst: 29.04.2022, 19:23
von Maik Thomaß

Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Ventschow

Bekanntmachung nach § 27a Absatz 1 VwVfG M-V

Nr.B 20/22 | 29.04.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Der Zweckverband Wismar hat aufgrund des § 51 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901), die Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Ventschow beantragt.



Vor der Entscheidung der Festsetzung ist gemäß § 122 Absatz 3 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 866), ein Anhörungsverfahren im Sinne des § 73 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz-VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 2020 (GVOBl. M-V S. 410) durchzuführen, in dem das StALU Westmecklenburg gemäß §107 Absatz 4 Satz 2 Buchstabe a LWaG M-V die Anhörungsbehörde ist.



Die Antragsunterlagen haben gemäß § 73 Absatz 3 und 4 VwVfG M-V in der Zeit vom 9. November 2021 bis 8. Dezember 2021 im Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, im Amt Neukloster-Warin sowie im StALU Westmecklenburg ausgelegen. Außerdem konnten sie gemäß § 27 a VwVfG M-V zusätzlich im Internet unter der Adresse http://www.stalu-mv.de/ à Unterpunkt Presse/Bekanntmachungen eingesehen werden.



Gemäß § 73 Absatz 6 VwVfG M-V hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und Vereinigungen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, welche Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.



Der Erörterungstermin findet am

11. Mai 2022 um 10:00 Uhr im

Beratungsraum 3. OG, Zimmer 325 im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bleicherufer 13

19053 Schwerin



statt.



Es besteht in sämtlichen Räumlichkeiten des StALU Westmecklenburg die Pflicht zum Tragen einer OP Maske/FFP2 Maske. Außerdem ist auf die Einhaltung von Mindestabständen zu achten.



Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 73 Absatz 6 i.V.m. § 68 Absatz 1 VwVfG M-V). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann (§ 73 Absatz 6 i.V.m. § 67 Absatz 1 Satz 3 VwVfG M-V).