Neue Verwaltungsvorschrift zur ASP-Bekämpfung
Verfasst: 26.04.2022, 09:12
Neue Verwaltungsvorschrift zur ASP-Bekämpfung
Antragsberechtigt für die Entschädigungszahlung sind private und kommunale Jagdausübungsberechtigte. Das Antragsverfahren ähnelt dem der (damaligen) „Pürzelprämie“. Der Antrag ist mit dem Wildursprungsschein, den entsprechenden Nachweisen und dem Jagdbezirksnachweis weiterhin an das jeweilige Forst- oder Nationalparkamt als zuständige Antragsbehörde zu richten. Die als „Pürzelprämie“ bekannt gewordene Verwaltungsvorschrift tritt hingegen am 30.04.2022 außer Kraft.
Proben vom krank erlegtem oder verendet aufgefundenem Schwarzwild, die im Rahmen des Erlasses zur Überwachung der Wildschweine auf Schweinepest in MV vom Jagdausübungsberechtigten eingereicht wurden, werden weiterhin mit 25,- € entschädigt. Dieser Erlass gilt unabhängig von der neuen Verwaltungsvorschrift.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit zwei Restriktionsgebiete:
Marnitz/Redlin (LK LUP), nähere Infos dazu unter: Afrikanische Schweinepest / Landkreis Ludwigslust-Parchim (kreis-lup.de)
und das Gebiet im südlichen Teil des LK Vorpommern-Greifswald. In diesem Fall liegt der ASP-Herd im Brandenburgischen Schwedt.
Weitere Informationen zu den aktuellen Fällen finden sich zusammengefasst auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) unter: Karten zur ASP: Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)