Verkehrseinschränkungen am 18. April 2022
Das betrifft insbesondere den Altstadtbereich sowie unter anderem die Straßen, Am Hafen, Ulmenstraße und Dahlmannstraße.
Gemeinsam mit der Versammlungsbehörde wird die Polizeiinspektion Wismar alle für diesen Tag angemeldeten Versammlungen begleiten. Für die Teilnahme an Versammlungen gilt die durch das Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit. Sie ist ein hohes Gut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, ebenso wie das Leben und die Gesundheit aller Menschen. Besonderer Beachtung bedarf es daher der Regelungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108764/5197309