Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Gresse (Gresse II), Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 07.02.2022.
Nr.B 4/22 | 07.02.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die WKN GmbH (Otto-Hahn-Straße 12-16, 25813 Husum) plant die Errichtung und den Betrieb von zwei WKA im Windeignungsgebiet 21/18 „Gresse“, Gemarkung Gresse, Flur 1, Flurstück 73 und Gemarkung Badekow, Flur 4, Flurstück 6. Geplant ist eine WKA vom Typ Siemens Gamesa SG155, 6.X mit einer Nennleistung von 6,0 MW und einer Gesamthöhe von 242,5 m und eine WKA vom Typ Siemens Gamesa SG170, 6.X mit einer Nennleistung von 6,0 MV und einer Gesamthöhe von 250 m.Nr.B 4/22 | 07.02.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz, UVP-Bericht) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Wasser und Boden
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Bauordnung, Straßen und Tiefbau, Fachgebiet Straßen und Tiefbau
- Straßenbauamt Schwerin
- Kreis Herzogtum Lauenburg, Fachdienst Naturschutz
- Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, untere Naturschutzbehörde
- Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue
- Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale
- 50Hertz Transmission GmbH
- Dataport
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 15. Februar 2022 bis einschließlich 14. März 2022 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Gresse II“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 15. Februar 2022 bis einschließlich 14. April 2022 schriftlich bei der o. g. Behörde oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Gresse II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation erfolgen die Bekanntmachungen über die Bestimmung eines Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG, über dessen Durchführung gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 9. BImSchV sowie dessen Gestaltung zu einem späteren Zeitpunkt im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.