Keine Lohnersatzleistung mehr für ungeimpfte Beschäftigte im Quarantänefall – Ausnahmen gelten
Verfasst: 02.11.2021, 06:22
Keine Lohnersatzleistung mehr für ungeimpfte Beschäftigte im Quarantänefall – Ausnahmen gelten
Entschädigungsleistungen erhalten weiterhin Personen für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung oder des Tätigkeitsverbots keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen COVID-19 vorlag. Dies gelte ebenfalls für Schwangere und Stillende bis zum 31.12.2021, stellte die Ministerin fest.
„Für alle anderen gesunden und erwachsenen Bürgerinnen und Bürger ist nun keine Verdienstausfallszahlung mehr vorgesehen. Denn sie haben bereits seit Wochen Impfangebote zum Schutz vor COVID-19 erhalten. Es gibt also keinen Grund, der dafürspricht, warum die Gesamtgesellschaft die Kosten für Verdienstausfälle weiterhin trägt“, resümierte Drese.
Mit der Einstellung der Lohnfortzahlung im Quarantänefall wird in Mecklenburg-Vorpommern der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 22.09.2021 umgesetzt. Damit findet die Regelung im Infektionsschutzgesetz eine bundeseinheitliche Anwendung.