Verbrennung pflanzlicher Abfälle im Oktober nur bedingt zulässig
Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch für drei Kommunen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, ist in der Kreisstadt Neubrandenburg, in der Stadt Neustrelitz und im Ortsteil Feldberg der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft nicht zulässig. In Feldberg ist lediglich das Verbrennen von Pflanzenabfällen gestattet, wenn es um die Bekämpfung der Rosskastanienminiermotte geht.
Quelle: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Aktuelles/Presse/Pressemitteilungen/Verbrennung-pflanzlicher-Abfälle-im-Oktober-nur-bedingt-zulässig.php?object=tx,2761.5.1&ModID=7&FID=2761.24126.1&NavID=2037.9&La=1&startkat=2761.3