Allgemeinverfügung zur Durchführung von Veranstaltungen
Verfasst: 21.07.2021, 16:06
Allgemeinverfügung zur Durchführung von Veranstaltungen
Die konkreten Zahlen und die Lockerungen betreffen Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 1.250 Personen, im Außenbereich mit bis zu 2500 Personen. Für Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern gilt die generelle Erlaubnis jedoch nicht. Nach wie vor ist dafür das Genehmigungsverfahren beim Gesundheitsamt einzuhalten. Die Details zu den Personenzahlen und sonstigen Voraussetzungen sind hier auf der Homepage des Landkreises ([url]Link zur 55. Allgemeinverfügung[/url]) abrufbar.
Diese 55. Allgemeinverfügung tritt morgen in Kraft und gilt, wie die Corona-Landesverordnung, bis zum 16. August 2021. Sie kann jedoch jederzeit widerrufen werden. Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der Stufe 2 (orange) oder höher nach der risikogewichteten Einstufung durch das LAGuS zugeordnet wird.
Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte