12 Einsätze wegen ruhestörenden Lärms
Verfasst: 13.07.2021, 12:00
12 Einsätze wegen ruhestörenden Lärms
Im Zusammenhang mit diesen Vorfällen und zur Vermeidung von Konflikten rät die Polizei zur besonderen Rücksicht. Insbesondere Musikanlagen sollten nachts auf einen möglichst niedrigen Lautstärkepegel eingestellt werden. Bei Feierlichkeiten, insbesondere im Freien, sollten Gastgeber zur Nachtzeit unbedingt auf ein geringes Geräuschniveau achten und diesbezüglich auch Einfluss auf ihre Gäste nehmen. Vom Lärm Betroffene sollten vor einem Anruf bei der Polizei zunächst versuchen, ein klärendes Gespräch mit dem Verursacher zu führen.
Unbelehrbare Lärmverursacher müssen bei wiederholten Zuwiderhandlungen mit der Beschlagnahme der betreffenden Musikanlage rechnen. Darüber hinaus können Ordnungsbehörden ruhestörenden Lärm als Ordnungswidrigkeit verfolgen und gegen die Verursacher Geldbußen von bis zu 5.000 Euro verhängen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108763/4967105