Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung
| [b]Überseehafen[/b] (ots) - Weil ein 37-jähriger Rumäne offensichtlich seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen war, wurde dieser vom Amtsgericht Nürnberg im Dezember 2018 rechtskräftig zur Zahlung einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Bei seiner Kontrolle durch Polizeibeamte des Bundespolizeireviers Überseehafen am Morgen des 31. Mai 2021 stellten diese nunmehr fest, dass der Mann, da er die Geldstrafe bisher nicht gezahlt hat, mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. | Nach Eröffnung des Haftbefehls und zur Abwendung der bevorstehenden Haft bot er den Beamten an, von der Gesamtstrafe einen Teilbetrag in Höhe von 700 Euro bezahlen zu wollen. Dies reichte aber nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht aus, da die Zahlung der Gesamtgeldstrafe erforderlich war. Da er dieser Zahlung nicht nachkommen konnte, erfolgte die Verbringung zur nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt, wo er nun eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4929921