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Folgende Regeln gelten derzeit in Rostock

Verfasst: 28.04.2021, 05:45
von Maik Thomaß

Folgende Regeln gelten derzeit in Rostock

(aktualisiert am 27. April 2021)
Maßgeblich ist der aktuelle Inzidenz-Wert.

Private Kontakte
Ein Haushalt plus eine Person (dazugehörige Kinder bis 14 werden nicht miteingerechnet).

Ausgangsbeschränkungen
Ab dem 29.04.2021, greift leider automatisch die Bundes-Notbremse. Danach ist der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt. Zwischen 22 und 24 Uhr ist eine allein ausgeübte körperliche Bewegung möglich, nicht jedoch in Sportanlagen. Weitere Ausnahmen betreffen medizinische Notfälle, besondere Berufsgruppen, Betreuungspflichten und die Versorgung von Tieren.

Maskenpflicht und Alkohol
In einzelnen Bereichen der Innenstadt, der Kröpeliner-Tor-Vorstadt und des Seebades Warnemünde gilt eine Maskenpflicht. In diesen Bereichen dürfen auch alkoholische oder alkoholhaltige Getränke nicht konsumiert werden.

Der Ausschank von alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken ist im gesamten Stadtgebiet untersagt.

Kitas
Notbetreuung

Schulen
Klassen 1 bis 6: Notbetreuung
ab Klasse 7: Distanzunterricht
Abschlussklassen: in Präsenz

Universität und Hochschulen
digitale Lehrveranstaltungen (Ausnahmen für medizinische Studiengänge, Labore, Forschung, Prüfungen)

Sport
Erlaubt: Individualsport im Freien allein, zu zweit oder mit eigenem Haushalt, Kontaktloser Gruppensport im Freien für fünf Kinder bis 14 Jahre (Anleitungsperson mit Test).
Im Übrigen nicht zulässig.

Kultur
Theater, Museen etc. geschlossen für Publikumsverkehr
Außenbereich des Zoos geöffnet ohne Test, ab 29.04.2021 nur mit Test;
Bibliotheken geöffnet für Ausleihe/Rückgabe

Körpernahe Dienstleistungen
Friseure und medizinische u.ä. Dienstleistungen erlaubt mit FFP2-Maske (Friseure zusätzlich mit Test)

Einzelhandel (Grundversorgung)
Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Blumenläden, Gartenmärkte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Optiker, Hörgeräteakustiker, Buchhandlungen und der Großhandel

geöffnet (eine Kundin/ein Kunde pro 10 qm (bis 800 qm) bzw. pro 20 qm)

Baumärkte
geöffnet (eine Kundin/ein Kunde pro 10 qm (bis 800 qm) bzw. pro 20 qm)

ab 29.04.2021: nur für Terminshopping mit Test

Übriger Einzelhandel
geschlossen für Publikumsverkehr (nur Abholung/Lieferung)

Gastronomie
geschlossen (Abholung/Lieferdienst möglich).

ab 29.04.2021 Abholung nur bis 22 Uhr

Beherbergung
Hotels, FeWo, Campingplätze usw. geschlossen für touristische Zwecke und Familienbesuche;
im Übrigen nur mit Test

Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern
grundsätzlich nicht erlaubt
(wenige Ausnahmen z.B. für berufliche und Bildungszwecke, Besuche der Kernfamilie)

Arbeitsplätze
Pflicht zum Home-Office, wo möglich. Verpflichtende Testangebote für ArbeitnehmerInnen in Präsenz (2x/Woche)
Quelle: rathaus.rostock.de