Kita-Notbetreuung ab Montag landesweit
Ab Montag gilt dann im ganzen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die bereits aus dem Frühjahr 2020 bekannte Notbetreuung.
Das bedeutet, dass die Kitas formell geschlossen sind und eine Notbetreuung nur in besonderen Fällen entsprechend § 2 Absatz 4 bis 13 Corona-KiföVO M-V stattfindet:
- Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann (für eine genaue Aufstellung siehe die 7. Corona-KiFöG-Verordnung)
Link: https://www.regierung-mv.de/serviceassi ... id=1634610 - in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden
- in begründeten Einzelfällen Kinder aus stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- in Härtefällen, insbesondere, wenn wegen einer Kindeswohlgefährdung der Besuch einer Kindertageseinrichtung erforderlich ist
viewtopic.php?f=658&t=40313
Das Formular für Selbsterklärung zur Notbetreuung und Formulare für Unabkömmlichkeitsbescheinigungen für Angestellte und Selbstständige finden Eltern als PDF-Download auf https://www.nordwestmecklenburg.de/de/corona.html ganz unten auf der Seite unter „Medien“ - oder direkt unter dieser Nachricht.
Was das Thema Schulen betrifft, so will die Kreisverwaltung etwaigen neuen Beschlusslagen vom gerade stattfindenden MV-Gipfel nicht vorgreifen und bittet, die Ergebnisse des Gipfels und die Verkündungen der Landesregierung dazu abzuwarten.