Ab 15.04.2021 Notfallbetreuung in den Kitas des Landkreises
Da der Landkreis zwei aufeinanderfolgende Werktage über dem 7-Tage-Inzidenzwert von 150 liegt, greift nun der Paragraf 2 des Corona-Kindertagesförderungsgesetz MV (Corona-KiföVO MV). Demnach ist der Besuch von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Gebiet des Landkreises grundsätzlich für Kinder untersagt. Für Eltern, die die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, stehen die entsprechenden Formulare auf der Internetseite des Landkreises unter http://www.kreis-lup.de/corona.
Aufgrund des Inzidenzwertes von 177,1 greift für den Schulbetrieb ab Montag, 19.04.2021, – soweit keine anderslautende Landesregelung in Kraft tritt – die Stufe 2. Demnach findet ab kommenden Montag kein Präsenzunterricht in den Schulen statt. Für die Klassenstufen 1 bis 6 gibt es eine Notfallbetreuung. Für alle weiteren Jahrgangsstufen in allen Schularten mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge wird Distanzunterricht erteilt.
Quelle: Landkreis Ludwigslust-Parchim