23 neue Fälle
Nordwestmecklenburg sinkt auf eine Inzidenz ganz knapp unter 100, nämlich 99,8. Dahinter liegen Ludwigslust-Parchim mit 85,0, Vorpommern-Greifswald mit 75,1, der Landkreis Rostock mit 70,0, Schwerin mit 65,9 und unter 50 die Mecklenburgische Seenplatte mit 39,9, Vorpommern-Rügen mit 29,8 und die Stadt Rostock mit 22,5.
Rund ein Drittel der Neuinfektionen am 12.03.2021 war bereits als Kontaktperson in Quarantäne.
In einem Betrieb in Gadebusch und einem Betrieb in Warin – beide hatten wir schon in den vergangenen Tagen erwähnt – kamen jeweils einzelne Fälle im Kollegenkreis dazu.
Ebenfalls waren erneut mehrere familiäre Häufungen Gegenstand der Kontaktermittlungen und auch im Umfeld der des Infektionsgeschehens aus den derzeit von Allgemeinverfügungen betroffenen Schulen und Kindertagesstätten erfassen wir einzelne Neuzugänge in der Fallstatistik, wobei Dorf Mecklenburg und Proseken dabei Schwerpunkte bilden.
Für die Studentenwohnheime in Wismar kann die Allgemeinverfügung zum 12.03.2021 hin leider nicht verkürzt oder aufgehoben werden, weil noch weitere Abstimmungen mit dem Studentenwerk erfolgen müssen – insbesondere über die eventuelle Definierung eines internen Quarantänebereiches.
In der Gemeinschaftsunterkunft Haffburg wurden wie gemeldet gestern 273 Bewohner auf Covid19 getestet. Die Ergebnisse liegen heute vor und zusätzlich zu den ursprünglichen Indexfällen gab es nur einen weiteren Positiv-Test – dementsprechend sind auch die Personen der Kontaktkategorie 1 nun leichter einzugrenzen. Auf eine Verlängerung der Quarantäne-Verfügung für die ganze Einrichtung, die heute Nacht ausläuft, kann deshalb verzichtet werden. Stattdessen wird ein Wohnbereich der Haffburg gezielt für die 12 definierten Kontaktpersonen abgegrenzt und unter Quarantäne gestellt. In 4 Fällen werden wegen eines unklaren Testergebnisses am Montag Nachtestungen durchgeführt. Auch diese Personen werden bis dahin unter Quarantäne-Bedingungen abwarten.
Allgemeinverfügungen
Wir haben am 12.03.2021 eine Korrektur zu der gestern veröffentlichten zweiten Allgemeinverfügung betreffend der Kita „Mäckelborger Kinnergorden" in Dorf Mecklenburg veröffentlicht, die durch ein Missverständnis bei der Festlegung der betroffenen Gruppen nötig wurde. Damit sind von der Verfügung nun nicht mehr alle nach der ersten Verfügung noch verbliebenen Kinder in der Einrichtung betroffen, sondern explizit die Kinder der Gruppen „Zwergenstübchen" und „Kleine Strolche“, die am 08. oder 09.03.2021 in der Einrichtung anwesend waren. Dadurch verkleinert sich der Kreis der betroffenen Personen.
Die zweite Verfügung heute betrifft 44 Schülerinnen und Schüler und 10 Lehrkräfte der Regionalen Schule mit Grundschule Lüderdorf. Die Klassen 6a und 6b, sofern sie am 08. oder 09.03.201 in der Einrichtung waren, müssen bis zum 23.03.2021 in Quarantäne.
Quelle: Landkreis Nordwestmecklenburg