Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA Plate I)
Verfasst: 08.03.2021, 17:45
Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA Plate I), Erneute Öffentliche Bekanntmachung nach Änderung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 8 Abs. 2 der 9. BImSchV vom 8. März 2021
Nr.B 17/21 | 08.03.2021 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die naturwind schwerin GmbH (Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von 3 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Plate (17/18), Gemarkung Plate, Flur 1: Flurstücke 3/13 und 1/3. Geplant sind 3 WKA vom Typ Vestas V150 mit einer Leistung von je 5,6 MW und einer Gesamthöhe von 223 m.Nr.B 17/21 | 08.03.2021 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2021 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Das Verfahren wurde mit der geplanten Errichtung und dem Betrieb von 4 WKA am 20. Mai 2019 im Amtlichen Anzeiger M-V (AmtsBL. M-V Nr. 14/19/AAz. S. 171) bekannt gegeben. Der Antrag und die Antragsunterlagen wurden bereits vom 27. Mai 2019 bis einschließlich 26. Juni 2019 öffentlich ausgelegt. Die zum Vorhaben vorgebrachten Einwendungen wurden am 24. September 2019 im StALU WM erörtert.
Anschließend hat die Firma naturwind schwerin GmbH eine Änderung des Antragsgegenstandes wie folgt vorgenommen und die Antragsunterlagen angepasst:
- Änderung der Leistung des Anlagentyps Vestats V150 von 4,2 MW auf 5,6 MW
- Änderung der Nabenhöhe von 145 m auf 148m
- Verschiebung der Standorte der geplanten WKA
- Rücknahme einer WKA
Im Zusammenhang mit der Änderung der Planung sind auch veränderte Auswirkungen auf die Nachbarschaft, die Allgemeinheit und die Schutzgüter zu erwarten. Es ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 8 Abs. 2 der 9. BImSchV erforderlich.
Die erneute Auslegung der Antragsunterlagen ist nach § 8 Abs. 2 S.4 der 9. BImSchV auf die Änderungen zu beschränken.
Es werden folgende Antragsunterlagen erneut ausgelegt:
- Antragsformular
- Kurzbeschreibung
- Schallgutachten
- Schattenwurfgutachten
- UVP-Bericht
Die Auslegung der relevanten Antragsunterlagen, erfolgt vom 16. März 2021 bis einschließlich 15. April 2021 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 12:00 Uhr erfolgen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Plate I“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 16. März 2021 bis einschließlich 17. Mai 2021 schriftlich bei der o. g. Behörde oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Plate I“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungsmöglichkeiten sowie die Erörterung sind auf die vorgesehenen Änderungen des Vorhabens gegenüber der ursprünglichen Auslegung beschränkt.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Aufgrund der aktuelle Pandemiesituation erfolgen die Bekanntmachungen über die Bestimmung eines Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG sowie über dessen Durchführung gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 9. BImSchV sowie dessen Gestaltung zu einem späteren Zeitpunkt im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.