Erheblich alkoholisierte Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen
Verfasst: 08.02.2021, 16:10
Erheblich alkoholisierte Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen
So in den Mittagsstunden des 6. Februar 2021 auf der Autobahn 14 nahe Ludwigslust, als die Polizei beim Verursacher eines Verkehrsunfalls einen Atemalkoholwert von 1,97 Promille feststellte. Der 57-jährige deutsche Fahrer war mit seinem PKW von der Fahrbahn abgekommen und in den Straßengraben gefahren. Dabei wurde das Auto beschädigt. Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein des Fahrers und brachte ihn anschließend zur Blutentnahme. Gegen ihn ist Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erstattet worden.
Nach einem Zeugenhinweis hat die Polizei in den Vormittagsstunden des 7. Februar 2021 in Crivitz einen Autofahrer mit einem Atemalkoholwert von 2,05 Promille festgestellt. Der deutsche Autofahrer hatte zuvor im augenscheinlich stark alkoholisierten Zustand Alkohol in einer Tankstelle gekauft und war dann mit seinem PKW nach Hause gefahren. An der Haustür stellte die Polizei den Autofahrer schließlich fest. Wie sich herausstellte, war der 59-jährige Mann nicht mehr im Besitz seines Führerscheins. Diesen beschlagnahmte die Polizei bereits vor gut zwei Wochen wegen eines ähnlichen Delikts. Seinerzeit wurde bei dem deutschen Autofahrer ein Atemalkoholwert von 2,53 Promille ermittelt.
In Neustadt-Glewe hat die Polizei am frühen Morgen des 7. Februar 2021 einen Autofahrer kontrolliert und dabei starken Alkoholgeruchfestgestellt. Ein anschließender Atemalkoholtest ergab beim 36-jährigen deutschen Fahrer einen Wert von 1,45 Promille. Gegen den Mann wurde Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet. Zudem hat die Polizei den Führerschein des Fahrers sichergestellt.
Am Abend des 5. Februar 2021 stellte die Polizei in Tessenow bei einem Fahrradfahrer einen Atemalkoholwert von 1,76 Promille fest. Der 31-jährige deutsche Mann war zuvor einer Streifenwagenbesatzung der Polizei wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Gegen ihn wurde Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108763/4832794