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NWM: Belehrungen nach §43 ausgesetzt

Verfasst: 10.11.2020, 16:47
von Maik Thomaß

NWM: Belehrungen nach §43 ausgesetzt

Nordwestmecklenburg - Aufgrund der angespannten Corona-Lage werden die sogenannten „Belehrungen des Gesundheitsamtes nach §43“ ausgesetzt. Es geht dabei um eine formelle Belehrung für Menschen, die berufliche mit Lebensmitteln zu tun haben. Leider stehen für diese derzeit keine Räumlichkeiten und kein Personal zur Verfügung – zusätzlich soll nach aktuellen Verordnung der Landesregierung auf deartige Menschenansammlungen verzichtet werden. Der Landkreis bittet alle zu solchen Belehrungen angemeldeten Personen um Verständnis.
Bis zur Wiederaufnahme gilt die Belehrung durch den Arbeitgeber, die dieser ebenfalls nach § 43 (Abs. 4) durchzuführen hat, über den richtigen Umgang mit Lebensmitteln und mögliche Tätigkeitverbote bei Mitarbeitern vor Tätigkeitsbeginn durchzuführen hat als ausreichende Belehrung für die Aufnahme der Tätigkeit.
Quelle: Landkreis Nordwestmecklenburg