Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen (WKA „Parum II) Bekanntmachung Verlegung Erörterungstermin
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 19.10.2020
Nr.B 50/20 | 19.10.2020 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die WKN Windpark Parum-Dümmer GmbH & Co. KG (Otto-Hahn-Straße 12 - 16, 25813 Husum) plant die Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanlagen auf den Flächen der Gemeinden Parum und Luckwitz, Gemarkung Parum, Flur 3, Flurstück 58, 73/2 und 67; Gemarkung Luckwitz, Flur 2, Flurstück 9 mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m, einer Nennleistung von 5,5 MW und einer Nabenhöhe von 161 m.Nr.B 50/20 | 19.10.2020 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2021 in Betrieb genommen werden.
Der im Amtlichen Anzeiger, der Anlage zum Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, vom 5. Oktober 2020 – Nr. 42 (AmtsBl. M-V/AAz. 2020 S. 418) und auf der Internetseite des StALU WM bekanntgegebene Erörterungstermin wird gemäß § 17 der 9. BImSchV verlegt.
Aufgrund der Pandemiesituation wird der Erörterungstermin voraussichtlich gemäß § 5 PlanSiG in Form einer Online-Konsultation durchgeführt werden.
Ein neuer Termin sowie entsprechende Hinweise zu dessen Durchführung werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekannt gegeben.