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Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen (WKA „Parum II) Bekanntmachung Verlegung Erörterungstermin

Verfasst: 26.10.2020, 12:58
von Maik Thomaß

Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen (WKA „Parum II) Bekanntmachung Verlegung Erörterungstermin

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 19.10.2020
Nr.B 50/20 | 19.10.2020 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die WKN Windpark Parum-Dümmer GmbH & Co. KG (Otto-Hahn-Straße 12 - 16, 25813 Husum) plant die Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanlagen auf den Flächen der Gemeinden Parum und Luckwitz, Gemarkung Parum, Flur 3, Flurstück 58, 73/2 und 67; Gemarkung Luckwitz, Flur 2, Flurstück 9 mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m, einer Nennleistung von 5,5 MW und einer Nabenhöhe von 161 m.



Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2021 in Betrieb genommen werden.



Der im Amtlichen Anzeiger, der Anlage zum Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, vom 5. Oktober 2020 – Nr. 42 (AmtsBl. M-V/AAz. 2020 S. 418) und auf der Internetseite des StALU WM bekanntgegebene Erörterungstermin wird gemäß § 17 der 9. BImSchV verlegt.



Aufgrund der Pandemiesituation wird der Erörterungstermin voraussichtlich gemäß § 5 PlanSiG in Form einer Online-Konsultation durchgeführt werden.



Ein neuer Termin sowie entsprechende Hinweise zu dessen Durchführung werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekannt gegeben.