Präsentation zum Abschluss einer Freiwilligen Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet Schweriner Seen“
hiermit lädt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V zusammen mit der Steuergruppe Freiwillige Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“, Sie zu einer Präsentationsveranstaltung ein.
Datum: Donnerstag, 15.10.2020
Zeit: 15:00 – 16:30 Uhr
Ort: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin
Im Frühjahr 2020 wurde die Freiwillige Vereinbarung zwischen Wassersportlern, Anglern, Tourismus- und Behördenvertretern sowie dem ehrenamtlichen Naturschutz nach einem zweieinhalbjährigen Abstimmungsprozess erfolgreich abgeschlossen.
Minister Dr. Backhaus als ein Unterzeichner und Initiator dieser Freiwilligen Vereinbarung möchte sowohl den Prozess der Entwicklung der Vereinbarung als auch die Ergebnisse würdigen. Ebenso wird der Oberbürgermeister Herr Dr. Badenschier als Mitunterzeichner ein Grußwort sprechen.
Während der Veranstaltung sollen die erzielten Ergebnisse und die neu entwickelten öffentlichkeitswirksamen Materialien vorgestellt werden.
Außerdem wird ein Ausblick gegeben, wie die Arbeit der Steuergruppe künftig fortgesetzt werden soll.
Geplanter Ablauf:
Grußworte: Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt M-V
und Dr. Rico Badenschier, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin
Vorstellung der Ergebnisse der Freiwilligen Vereinbarung:
Allgemeine und spezielle Befahrensregelungen
Röhrichtschutz
Monitoring
Mooringbojen
Öffentlichkeitsarbeit: Schautafeln und Faltblatt
Zukünftige Gremienarbeit
Unterzeichner & Ausblick
Anmeldung:
Aufgrund der aktuellen infektionsschutzrechtlichen Vorschriften ist die Personenzahl begrenzt. Daher ist eine persönliche Anmeldung bis zum 12. Oktober 2020 erforderlich an:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,
Herrn Nils Meyer, Tel.: 0385/59586-410 oder n.meyer@staluwm.mv-regierung.de
Hinweise: Ein mitgebrachter Mund-Naseschutz ist innerhalb des Gebäudes bis zum Sitzplatz zu tragen. Das Hygienekonzept der IHK zu Schwerin ist zu beachten (s. Merkblatt für Besucherinnen und Besucher).
Nicht angemeldete Personen können bei nicht ausreichender Sitzplatzanzahl nicht teilnehmen!