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Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz auf dem Schweriner See

Verfasst: 06.10.2016, 16:51
von Maik Thomaß

Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz auf dem Schweriner See

Schwerin. Durch die DLRG Bad Kleinen wurden am Wochenende, 12. und 13. Juli 2014, zwei Personen beobachtet, die im Schweriner Außensee von einem Sportboot aus tauchten und später mit blauen Säcken zurück an Bord kamen.
Die Überprüfung durch die Wasserschutzpolizei ergab, dass die aus dem Landkreis Vechta stammenden Männer zwei Karabiner, ein Sturmgewehr, vier Rohre für Panzerfäuste, Gewehrmunition sowie zwei Magazine mit 20mm Flakmunition geborgen hatten. Durch den Munitionsbergungsdienstes wurde die Munition abtransportiert, von der eine erhebliche Gefahr ausging. Gegen die beiden Personen wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eingeleitet. Die Polizei weist daraufhin, dass die gezielte Suche nach Waffen und Waffenteilen sowie Munition verboten ist. Weiterhin wird diesbezüglich nochmals vor der Gefährlichkeit von Munitionsfunden, insbesondere von Kriegsmunition gewarnt. Aufgefundene Munition sollte nicht angefasst oder bewegt, sondern umgehend die nächste Polizeidienststelle verständigt werden.