Wenn die Müllabfuhr nicht durchkommt – Falschparker behindern Entsorgungsfahrzeuge
Verfasst: 16.09.2020, 05:47
Wenn die Müllabfuhr nicht durchkommt – Falschparker behindern Entsorgungsfahrzeuge
Rostocks Senator für Infrastruktur, Bau und Umwelt Holger Matthäus appelliert an die Rostockerinnen und Rostocker sich an die Parkregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten. Rettungswege dürfen nicht behindert werden, Zufahrten und Engstellen müssen frei bleiben. Verstöße werden durch den kommunalen Ordnungsdienst vor Ort mit einem Verwarngeld geahndet oder betroffene Fahrzeuge abgeschleppt.
Fahrbahnen müssen als Anliegerstraßen ohne Begegnungsverkehr grundsätzlich eine Breite von 3,55 Metern aufweisen. Dieses Maß ergibt sich aus der nach StVZO zulässigen Fahrzeugbreite von 2,55 Metern und einem seitlichen Sicherheitsabstand von je 0,5 Metern. Das Halten an engen - bis 3,05 Meter breiten - und unübersichtlichen Straßenstellen ist gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt. Die Straßenverkehrsbehörde stellt für diese gesetzlich geregelten Haltverbotszonen in der Regel keine extra Verkehrszeichen auf.
Auch das Haltverbot im Bereich scharfer Kurven und Wendehämmer ist zu beachten. „Parken Sie bitte keine Behälterstandplätze zu. Die Abfallbehälter müssen ohne Behinderung durch die Entsorgungsfahrzeuge erreichbar sein“, unterstreicht Senator Holger Matthäus. Auch an einen regelmäßigen Formschnitt für Bäume und Hecken sollte gedacht werden. So kann es nicht zu Engstellen auf öffentlichen Wegen oder Straßen durch herausragende Äste oder Zweige kommen.
„Vielen Dank, dass Sie Behinderungen bei der Abfallentsorgung vermeiden und unsere Müllwerker unterstützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben auch während des Lockdowns in der Pandemiephase zuverlässig ihre Aufgaben erfüllt und die Entsorgungssicherheit in Rostock zu jeder Zeit gewährleistet“, unterstreicht Senator Holger Matthäus.
Quelle: rathaus.rostock.de