Gottesdienste in Gotteshäusern ab 4. Mai 2020 unter strengen Corona-Auflagen wieder möglich
Verfasst: 28.04.2020, 14:42
Gottesdienste in Gotteshäusern ab 4. Mai 2020 unter strengen Corona-Auflagen wieder möglich
| „Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben mit dem notwendigen Verzicht auf öffentliche Gottesdienste trotz hoher Feiertage in den vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Corona-Ausbreitung einzudämmen. Auch diese Maßnahmen trugen dazu bei, dass nunmehr eine schrittweise Lockerung erfolgen kann, die auch wegen des besonderen Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz geboten ist. Allerdings muss den hohen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen werden. Die Nordkirche, die Erzbistümer Hamburg und Berlin, die Jüdischen Gemeinden und die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Schwerin haben umfassende Hygiene-Rahmenpläne erarbeitet. Im Kern geht es darum, die Infektionsgefahr einzudämmen und Infektionswege zügig erkennen zu können. | Daher dürfen ab 4. Mai nur eine bestimmte Anzahl an Besuchern in die Gotteshäuser eingelassen werden. Die Formel lautet: eine Person pro zehn Quadratmeter Innenraumfläche. Der Mindestabstand von 1,50 Meter muss eingehalten werden. Außerdem müssen für jede religiöse Zusammenkunft in den Gotteshäusern Teilnehmerlisten geführt werden, um im Fall einer möglichen Corona-Infektion die Kette nachvollziehen zu können. Der Islamische Bund hat sich entschieden, vorerst weiterhin auf religiöse Veranstaltungen in Moscheen zu verzichten. Ich danke den Kirchen und den Religionsgemeinschaften für ihre konstruktive Kooperation. Hier wird deutlich, dass wir alle an einem Strang ziehen, um die Ausübung der Religionsfreiheit mit dem Infektionsschutz in Einklang zu bringen“, so Justizministerin Hoffmeister. |