Errichtung 1 WKA Gemarkung Göslow

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Maik Thomaß
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Errichtung 1 WKA Gemarkung Göslow

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Errichtung 1 WKA Gemarkung Göslow

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und i. V. m. den §§ 8 und 9 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Nr.AB 09/20 | 06.04.2020 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Die Görminer Peenetal Energie GmbH & Co.KG, Böker Straße 9 in 17121 Görmin hat mit Datum vom 18.12.2019 (PE 17.01.2020) einen Antrag gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von 1 Windenergieanlage Typ Vestas V150 4,2 MW mit einer Gesamthöhe von 241 m beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gestellt. Die Inbetriebnahme ist im 1.Quartal 2021 vorgesehen.

Der Standort der Anlage befindet sich in der Gemarkung Göslow, Flur 1, Flurstück 94/2 im Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Die Windenergieanlage ist nach dem § 4 i. V. m. § 10 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2. Spalte c des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig. Für das Vorhaben wurde die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt. Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) 4. BImSchV ist das Verfahren damit als förmliches Verfahren gem. § 10 BImSchG durchzuführen.

Im Hinblick auf die derzeitige Situation (Pandemie Coronavirus [COVID-19]) liegen die erforderlichen Unterlagen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG

vom 27.04.2020 bis einschließlich 26.05.2020

unter http://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unter ... ng-Goeslow zur Einsichtnahme aus.

Eine Terminabsprache kann bei Nichtwahrnehmung der Einsichtnahme der Internetauslegung unter der Tel.: 0395 38069512 für die Einsicht der Antragsunterlagen

beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg

und zusätzlich unter der Tel.: 039998 15349

beim Amt Peenetal/Loitz / Haus 2 – Zimmer 5 / Lange Straße 83 / 17121 Loitz

wahrgenommen werden.

Die ausgelegten Unterlagen umfassen über den Antrag und die Antragsunterlagen hinaus Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit (UVP-Bericht), artenschutzrechtliche Betrachtungen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag), Angaben zum naturschutzfachlichen Eingriff- und Ausgleichserfordernis (Landschaftspflegerischer Begleitplan) sowie die im Genehmigungsverfahren bereits abgegebenen Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden. Weiterhin sind folgende Fachgutachten enthalten: Schallimmissionsprognose und Schattenwurfanalyse.

Der vorgelegte UVP-Bericht und weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sind gemäß § 20 UVPG während der Auslegungszeit auch im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg – Vorpommern veröffentlicht:

http://www.uvp-verbund.de

Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 27.04.2020 bis einschließlich 26.06.2020 schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben werden. Einwendungen können auch per E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung zur WEA Nr.9 Dargelin“ eingereicht werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden im Ermessen der Genehmigungsbehörde, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, die Einwendungen voraussichtlich

am 01.09.2020 und – soweit notwendig – an den folgenden Werktagen ab 10:00 Uhr im

Bürgerhaus „Uns Dörphus“ / Max-Köster-Straße 4 / 17121 Görmin

erörtert (§ 10 Absatz 6 BImSchG).

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV). Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Hinweis:

In den Auslegungsstellen werden aufgrund der Corona-Pandemie Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen. Deshalb kann der sonst gewohnte, ungehinderte Zugang zu den Unterlagen in den Ämtern im genannten Zeitraum nicht gewährt werden. Aus diesem Grund ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Redaktion Maik Thomaß
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