Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage am Standort Hoort - Absage des Erörterungstermins -

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage am Standort Hoort - Absage des Erörterungstermins -

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Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage am Standort Hoort - Absage des Erörterungstermins -

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 23. März 2020
Nr.B 16/20 | 23.03.2020 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Die Naturwind Schwerin GmbH (Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) im Windeignungsgebiet Hoort (18/18), Gemarkung Hoort, Flur 5: Flurstück 44/7. Geplant ist eine WKA vom Typ Nordex N149 mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 149 m. und einer Nennleistung von 4,5 MW.

Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2020 in Betrieb genommen werden.

Der im Amtlichen Anzeiger, der Anlage zum Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, vom 13. Januar 2020 (AmtsBL. M-V/AAz. 2020 S. 3) und auf der Internetseite des StALU WM anberaumte Erörterungstermin am 7. April 2020 in Hoort findet nicht statt.

Die Entscheidung ergeht aus dem der Behörde zugestandenen Ermessen nach § 10 Abs. 6 BImSchG i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 4 der 9 BImSchV und beruht im Wesentlichen auf der Tatsache, dass die einzig eingegangene Einwendung insbesondere aus fachlicher Sicht hinreichend begründet und konkret ist und keiner weiteren Erläuterung bedarf.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und unter Einbeziehung der eingegangenen Einwendung entscheiden.
Redaktion Maik Thomaß
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