Kontrollstellen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus

Es werden vor allem Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen angehalten. Im Gespräch wird dann der Grund des Aufenthalts abgefragt. Personen, die beispielsweise ihren Zweitwohnsitz in MV haben und dort einer erwerbsmäßigen Tätigkeit nachgehen, werden weiter gelassen. Sollte ein anderweitiges berechtigtes Interesse bestehen, wie der Besuch einer Beisetzung, werden die Polizeibeamten mit "Herz und Verstand" prüfen, ob eine Einreise gestattet wird. Diejenigen, die abgewiesen werden und sich diesem Verbot widersetzen, drohen Strafanzeigen.
Auch am 20. März 2020 wird von etwa 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr kontrolliert. Wir als Polizei hoffen darauf, dass alle Reisenden sich selbst hinterfragen, ob ihre Reisen tatsächlich notwendig sind.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/4552989