IHK zu Schwerin fordert schnelle Hilfen für Unternehmen
Verfasst: 19.03.2020, 07:19
IHK zu Schwerin fordert schnelle Hilfen für Unternehmen
„Auch, wenn diese Festlegungen gerade die Wirtschaft und hier insbesondere kleine Unternehmen schwer treffen, sind diese drastischen Maßnahmen nach Beratung durch das Robert-Koch-Institut alternativlos. Oberste Priorität muss der Schutz der Bevölkerung und die Funktionstüchtigkeit unseres Gesundheitssystems haben“, so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin. „Genauso wichtig ist jetzt, die Hilfen für unsere heimischen Unternehmen weiter zu forcieren. Hier müssen unbürokratische und schnelle Wege gefunden werden. Auch muss dringend geklärt werden, dass Unternehmen Zuschüsse erhalten, die nicht zurückzuzahlen sind. Bund und Land sind hier jetzt gefordert“, so Eisenach weiter.
Die Verordnung ist auf den Seiten der IHK zu Schwerin (http://www.ihkzuschwerin.de) unter der Dokumentennummer 4735736 abrufbar. Hier sind u.a. Festlegungen getroffen worden, welche Einzelhandelsgeschäfte, Einrichtungen oder sonstige Stätten geschlossen bleiben müssen, welche Bedingungen für die Gastronomie und Hotellerie oder für den Tourismus gelten, oder welche Maßnahmen für Reisende gelten, die aus Risikogebieten zurückkehren. Darüber hinaus sind auch Verbote ausgesprochen worden, die für Zusammenkünfte größerer Menschenmengen betreffen.
Die IHK zu Schwerin bietet laufend aktuelle Meldungen zum Thema Corona und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft über ihre Internetseiten (http://www.ihkzuschwerin.de) an. Wegen der teilweise überlasteten Telefonnetze finden Interessierte hier ebenso ein Onlineformular, über das ebenso Informationen abgerufen werden kann. Darüber hinaus können über eine extra eingerichtete IHK-Corona-Hotine (0385 5103-103) oder über Mail (corona@schwerin.ihk.de) Informationen abgefordert werden.