Festnahme und Urkundenfälschung
| [b]Überseehafen[/b] (ots) - Ein im April 2019 vom Amtsgericht Würzburg rechtskräftig verurteilter weißrussischer Staatsangehörige konnte am Morgen des 6. Februar 2020 bei einer Fahndungsmaßnahme im Überseehafen durch die Bundespolizei festgenommen werden. Laut Haftbefehl wurde er zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,00 Euro wegen Unterschlagung verurteilt. Da der Mann der Zahlung der Geldstrafe bisher nicht nachgekommen war, wurde durch die Staatsanwaltschaft Würzburg die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von 39 Tagen angeordnet. Bei Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1950,- Euro hätte die Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden können. Da der Weißrusse jedoch nicht über ausreichend Geldmittel verfügte, erfolgte eine Einweisung in die Justizvollzugsanstalt. Noch am selbigen Nachmittag wurde ein polnischer Staatsangehöriger als Kraftfahrzeugführer im Überseehafen festgestellt. Bei seiner Kontrolle wurde er unter anderem aufgefordert seinen Führerschein vorzuzeigen. | Dieser Aufforderung kam er nach, indem er den Beamten einen britischen Führerschein übergab. Schnell erkannten die Beamten, dass etwas nicht stimmte und es sich offensichtlich um einen gefälschten Führerschein handelte. Auf Befragung gab er gegenüber den Bundespolizisten an, seinen polnischen Führerschein verloren zu haben und aufgrund seiner zwischenzeitlichen Wohnsitznahme in Großbritannien diesen in eine britische Fahrerlaubnis umgeschrieben zu haben. Eine Nachfrage bei den polnischen Kollegen ergab, dass für den 39-Jährigen aktuell kein polnischer Führerschein ausgestellt wurde. Nun erwartet ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Führerschein wurde sichergestellt und die weitere Sachbearbeitung an die Kollegen der Landespolizei übergeben. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4513956