Wesentliche Änderung der Junghennenanlage Blankensee - Absage Erörterungstermin
Verfasst: 28.01.2019, 17:23
Wesentliche Änderung der Junghennenanlage Blankensee - Absage Erörterungstermin
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Nr.AB 01/19 | 28.01.2019 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Für das Vorhaben der Junghennenaufzucht Büchlerhausen GmbH & Co. KG, Am Trockenwerk 5, 17237 Blankensee, für die wesentliche Änderung ihrer genehmigten Anlage zur Aufzucht von Junghennen am Standort 17237 Blankensee, Gemarkung Blankensee, Flur 25, Flurstücke 10 und 11/1, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte nach Auslegung des Antrags und Ablauf der Einwendungsfrist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 16 BImSchG bekannt:Nr.AB 01/19 | 28.01.2019 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Der mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 18.10.2018, bekanntgegeben im Amtlichen Anzeiger Nr. 45 vom 05.11.2018, für das o. g. Genehmigungsverfahren anberaumte Erörterungstermin am 06.03.2019 entfällt gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der 9. BImSchV ersatzlos.
Es wurden keine erörterungsfähigen oder erörterungsbedürftigen Einwendungen zum Vorhaben erhoben.
Diese Entscheidung ist gemäß § 44a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungs-verfahrensgesetz - VwVfG M-V) dar.
Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.