Havarie eines Charterbootes verursacht eine geringfügige Verunreinigung der Binnenmüritz Röbel
Verfasst: 20.06.2016, 06:17
Havarie eines Charterbootes verursacht eine geringfügige Verunreinigung der Binnenmüritz Röbel
Bei Eintreffen der eingesetzten WSP-Beamten wurden vor Ort nur noch vereinzelte schillernde Flecken zwischen den Stegen des Anlegers Bootscenter Müritz festgestellt. Nach Einschätzung der Feuerwehr war eine Bekämpfung auf Grund der Geringfügigkeit und der Lage der Verschmutzungen nicht möglich. Eine Überprüfung des in Frage kommenden Sportbootes wurde durch einen Techniker des Vercharterers und eines Sachverständigen der Dekra vorgenommen. Durch die Wasserschutzpolizei Waren wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der Gewässerverunreinigung gemäß § 324 StGB eingeleitet. Die Ermittlungen werden durch die Wasserschutzpolizei Waren unter Einbeziehung des Gutachtens der Dekra fortgeführt.