Ruhestörung endete im polizeilichen Gewahrsam
Das Erscheinen der Beamten beeindruckte den Ruhestörer nicht, welcher seine Musik weiterhin lautstark abspielte. Nachdem die Beamten den Recorder sicherstellten und zunächst Ruhe eintrat, begann der 30-jährige Täter einen benachbarten Garten zu verwüsten, beschädigte Blumenrabatte und Inventar.
Da nicht zu erwarten war, dass sich der alkoholisierte Mann beruhigen könnte und darüber hinaus auch nicht in der Lage war sich auszuweisen, wurde er in Polizeigewahrsam genommen. Verantworten muss er sich nun wegen unzulässigen Lärms, Sachbeschädigung und Beleidigung.