Schusswaffengebrauch - Auffinden einer leblosen Person
Verfasst: 01.02.2018, 16:19
Schusswaffengebrauch - Auffinden einer leblosen Person
Aktuell laufen die polizeilichen Maßnahmen weiter. Alle weiteren Presseauskünfte werden fortan durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg getätigt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108770/3856240